Gebühren

Nutzungsgebühren

(1) Reihengrabstätten mit Nutzungsrecht

a) Erdbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Ruhezeit 25 Jahre)280,00 Euro
  

b) Erdbestattung von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an (Ruhezeit 30 Jahre)

610,00 Euro
  
c) Urnenbeisetzung (Ruhezeit 30 Jahre)610,00 Euro

 

(2) Reihengemeinschaftsgrabstätten mit Nutzungsrecht einschließlich Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin

a) Erdbestattung Rasen (Ruhezeit 30 Jahre)1.800,00 Euro
  

b) Urnenbeisetzung Rasen (Ruhezeit 30 Jahre)

1.500,00 Euro
  
c) Erdbestattung Bodendecker (Ruhezeit 30 Jahre)2.100,00 Euro
  
d) Urnenbeisetzung Bodendecker (Ruhezeit 30 Jahre)1.750,00 Euro
  
e) Platte für Erdbestattung und Urne oder Gravur Stele für Erdbestattung und Urne300,00 Euro
  
f) Erdbestattungen bei Totgeburten (Ruhezeit 25 Jahre) (Ohne Stele und Namensplatte)170,00 Euro

 

(3) Wahlgrabstätten mit Nutzungsrecht

a) Erdbestattung je Grab (Nutzungszeit 30 Jahre)766,50 Euro
  

b) Urnenbeisetzung je Grab (Nutzungszeit 30 Jahre)

657,00 Euro
  
c) Verlängerungsgebühr Erdbestattung je Grab (Nutzungszeit 30 Jahre)0,07 Euro
  
d) Verlängerungsgebühr Urnenbeisetzung je Grab und Tag0,06 Euro

 

(4) Wahlgemeinschaftsgrabstätten mit Nutzungsrecht einschließlich Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin

a) Grabstätte für 2 Erdbestattungen Rasen (Nutzungszeit 30 Jahre)3.175,50 Euro
  

b) Grabstätte für 2 Urnenbeisetzungen Rasen (Nutzungszeit 30 Jahre)

2.737,50 Euro
  
c) Grabstätte für 1 Erdbestattung und 1 Urnenbeisetzung Rasen (Nutzungszeit 30 Jahre)3.175,50 Euro
  
d) Verlängerungsgebühr Erdbestattung Rasen je Tag0,29 Euro
  
e) Verlängerungsgebühr Urnenbeisetzung Rasen je Tag0,25 Euro
  
f) Verlängerungsgebühr Erd- und Urnenbeisetzung Rasen je Tag0,29 Euro
  
g) Grabstätte für 2 Erdbestattungen Bodendecker (Nutzungszeit 30 Jahre)3.285,00 Euro
  
h) Grabstätte für 2 Urnenbeisetzungen Bodendecker oder Grabstätte für 2 Urnenbeisetzungen Stele oder Spiegelkissen (Nutzungszeit 30 Jahre)2.847,00 Euro
  
i) Grabstätte für 1 Erdbestattung und 1 Urnenbeisetzung Bodendecker (Nutzungszeit 30 Jahre)3.285,00 Euro
  
j) Verlängerungsgebühr Erdbestattung Bodendecker je Tag0,30 Euro
  
k) Verlängerungsgebühr Urnenbeisetzung Bodendecker je Tag oder Verlängerungsgebühr Stele oder Spiegelkisse je Tag0,26 Euro
  
l) Verlängerungsgebühr Erd- und Urnenbeisetzung Bodendecker je Tag0,30 Euro
  
m) Platte Granit für Erdbestattung oder Urnenbeisetzung (Doppel)400,00 Euro
  
n) Platte Sandstein für Erdbestattung oder Urnenbeisetzung (Doppel)520,00 Euro
  
o) Platte Sandstein Einzel480,00 Euro
  
p) Nachbeschriftung Platte Granit oder Sanstein für Erdbestattung oder Urnenbeisetzung 250,00 Euro
  
q) Stele Granit800,00 Euro
  
r) Stele Sandstein 1.000,00 Euro
  
s) Nachbeschriftung Stele350,00 Euro
  
t) Spiegelkissen 650,00 Euro
  
u) Nachbeschriftung Spiegelkissen 250,00 Euro
  
v) Urnenbeisetzung am Baum je Urne1.533,00 Euro
  
w) Verlängerungsgebühr Urnenbeisetzung am Baum je Urne und Tag0,14 Euro
  
x) Findling je Urnenbeisetzung am Baum350,00 Euro
  
y) Zusätzliche Blumenkosten250,00 Euro

 

Bestattungsgebühren

(1) Grundgebühren

a) Erdbestattung von Tot- und Fehlgeburten50,00 Euro
  
b) Erdbestattun von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr200,00 Euro
  
c) Erdbestattung von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an620,00 Euro
  
d) Urnenbeisetzung250,00 Euro

 

(2) Besondere Gebühren

a) Benutzung der großen Friedhofskapelle oder Kirche anlässlich der Trauerfeier270,00 Euro
  
b) Ausschmückung der großen Friedhofskapelle 80,00 Euro
  
c) Benutzung der kleinen Friedhofskapelle anlässlich der Trauerfeier190,00 Euro
  
d) Ausschmückung der kleinen Friedhofskapelle 50,00 Euro
  
e) Orgelbenutzung 19,00 Euro
  
f) Benutzung der Leichenkammer80,00 Euro
  
g) Benutzung des Abschiedsraumes oder Benutzung des Vorraums der Friedhofskapelle für Urne ohne Trauerfeier75,00 Euro
  
h) Zusatzgebühren bei Bestattungen/ Beisetzungen an Samstagen 30,00 Euro
  
i) Benutzung des Seziertisches 50,00 Euro

 

Gebühren für Umbettungen

(1) Umbettung auf demselben Friedhof  

a) Erdbestattungen von Totgeburten und Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr je Grab600,00 Euro
  
b) Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an je Grab1.860,00 Euro
  
c) Urnenbeisetzung je Grab500,00 Euro

 

(2) Umbettung auf einen anderen Friedhof der Friedhofsträgerin (ohne Überführungskosten)

a) Erdbestattungen von Totgeburten und Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr je Grab600,00 Euro
  
b) Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an je Grab1.860,00 Euro
  
c) Urnenbeisetzung je Grab500,00 Euro

 

(3) Ausbettung bei Überführung auf einen fremden Friedhof

a) Erdbestattungen von Totgeburten und Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr je Grab400,00 Euro
  
b) Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an je Grab1.240,00 Euro
  
c) Urnenbeisetzung je Grab375,00 Euro

 

(4) Einbettung bei Überführung von einem fremden Friedhof

a) Erdbestattungen von Totgeburten und Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr je Grab

200,00 Euro
  
b) Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an je Grab620,00 Euro
  
c) Urnenbeisetzung je Grab250,00 Euro

 

Sonstige Gebühren

(1) Zustimmung zur Erreichtung eines stehenden Grabmales

50,00 Euro

(2) Zustimmung zur Erreichtung eines liegenden Grabmales

35,00 Euro

(3) Zulassung von Gewerbetreibenden gem. § 6 Absatz 1 Friedhofssatzung

55,00 Euro

(4) Ausstellung einer Bereichtigungskarte an Gewerbetreibende gem. § 6 Absatz 6 Friedhofssatzung 

35,00 Euro

(5) Überlassung eines Exemplars der Friedhofssatzung (Schutzgebühr)

3,00 Euro

(6) Ausstellung von sonstigen Urkunden/ Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung

6,00 Euro

(7) Umschreibung von Nutzungsrechten

20,00 Euro

(8) Entfernen und Entsorgung eines liegenden Grabmales gem. § 28 Absatz 3 Friedhofssatzung

60,00 Euro

(9) Entfernen und Entsorgung eines stehenden Grabmales gem. § 28 Absatz 3 Friedhofssatzung

200,00 Euro

(10) Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf des Nutzungsrechtes pro Grab

70,00 Euro

(11) Unterhaltung einer Grabstätte bis zum Ende der ursprünglich festgesetzten Nutzungszeit bei WIderruf des Nutzungsrechts je Grab und Jahr

75,00 Euro